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1.9 KONFORMITÄT MIT INTERNATIONALEN NORMEN

Nationale und internationale Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren eine Reihe von Verordnungen zur Kontrolle von gesundheits- oder umweltschädlichen Substanzen und für das Umweltmanagement im Industriebereich erlassen.

  • Europäische Richtlinie 2002/95/CE, auch bekannt unter der Bezeichnung RoHS (Restriction of Hazardous Substances)für elektrische und elektronische Geräte. Danach ist eine allmähliche Verringerung der Schwermetallenmengen (Pb, Cd, Hg und Cr6) und Halogenen des Typs PBB und PBDE für Bauteile in der Elektrik- und Elektronikindustrie vorgesehen. In jedem Produktdatenblatt wird die 'RoHS Conformität' durch das grüne Symbol angezeigt. Das Symbol bedeutet, dass alle technischen Probleme, bezugnehmend auf das im Produkt verwendete Material, unter Einhaltung der europäischen Richtlinie 2002/95/CE, behoben worden sind. Es kann jedoch sein, dass der Lagerumschlag noch nicht abgeschlossen ist. Auf der ELESA+GANTER Website (www.elesa-ganter.at) können Sie dies jederzeit überprüfen.

Das ELESA+GANTER Technical Department steht Ihnen für Ihre Anfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

  • European Regulation n.1907/2006 - REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and restriction of Chemicals)ist für alle chemischen Substanzen, die in der Europäischen Union im Umlauf sind. Die Richtlinie zielt darauf ab, das Wissen über Gefahren und Risiken zu bestehende chemische Substanzen, wie auch neue, zu verbessern.
  • European Directive 2000/53/CE – ELV (End Life of Vehicles)wird in der Automobilindustrie angewendet. Das Ziel ist die allmähliche Reduzierung von Schwermetallen (Pb, Cd, Hg udn Cr6), die in Fahrzeugen verwendet werden.
  • RAEE (WEEE) Richtlinie,Waste of Electrical and Electronic Equipment.
  • ATEX Directive 94/9/CE - ATEXseit 1. Juli 2003 gültig, bezieht sich auf Arbeitsumgebungen mit Explosionsgefahr arbeiten und klassifiziert Zonen, in denen explosive Atmosphäre bestehen kann. ATEX (zusammen mit der Erklärung zur Konformität) zertifziert, dass der Gegenstand auf den die Richtlinie angewendet wird, unter Beachtung aller Anforderungen und Vorgaben der European Union Directive 94/9/EC (verpflichtend seit 1. Juli 2003) produziert wurden und, dass es zur Konformitätprüfung weitergeleitet wurde. Gemäß der Richtlinie ist die Zertifzierung der Ausrüstung und der Schutzsysteme, für die Bestandteile (die notwendig sind, um sicher arbeiten zu können) die in einer möglichen explosiven Atmosphäre verwendet werden (pneumatisch, hydraulisch, elektrisch, mechanisch) und für alle Sicherheits-, Kontroll und Justiergeräte, die für einen sicheren Umgang mit der Ausrüstung benötigt werden sowie Sicherheitssysteme, die außerhalb der möglichen explosiven Atmosphäre eingerichtet sind, aber vor einem möglichen Explosionsrisiko schützen sollen.

Gefahrenzonen (sind klassifiziert nach der Häufigkeit und Dauer einer möglichen Explosionsgefahr):

  • Zone 0 ist jener Bereich in welchem eine mögliche explosive Atmosphäre aus einer Mischung aus Luft und entflammbaren Substanzen, in Form von Gas, Dampf oder Nebel, immer bzw. für lange Perioden gegeben ist (zumindest 1.000 Stunden/Jahr);
  • Zone 1 ist jener Bereich in dem, unter Normalbetrieb*, eine mögliche explosive Atmosphäre, bestehend aus einer Mischung aus Luft und entflammbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel, ist manchmal oder mit einer geringen Häufigkeit (mehr als 10 Stunden und weniger als 1.000 Stunden/Jahr) gegeben;
  • Zone 2 ist jener Bereich in dem, unter Normalbetrieb*, eine mögliche explosive Atmosphäre, bestehend aus einer Mischung aus Luft und entflammbaren Substanzen in Form von Gas, Dampf oder Nebel, ist nur für kurze Zeit oder selten (weniger als 10 Stunden/Jahr) gegeben;
  • Zone 20 ist jener Bereich in welchem eine mögliche explosive Atmosphäre in Form von einer Wolke oder brennbarem Staub immer, oft oder über einen längeren Zeitraum (zumindest 1.000 Stunden/Jahr) gegeben ist;
  • Zone 21 ist jener Bereich, unter Normalbetrieb*, in welchem eine mögliche explosive Atmosphäre in Form von einer Wolke oder brennbarem Staub gelegentlich oder in geringer Häufigkeit (mehr als 10 Stunden und weniger als 1.000 Stunden/Jahr) gegeben ist;
  • Zone 22 ist jener Bereich, unter Normalbetrieb*, in welchem eine mögliche explosive Atmosphäre in Form von einer Wolke oder brennbarem Staub gelegentlich oder in geringer Häufigkeit (mehr als 10 Stunden und weniger als 1.000 Stunden/Jahr) gegeben ist;

* Unter Normalbetrieb versteht man die Nutzung von Anlagen innerhalb der, in der Entwicklung festgelegten, Parameter.

Die Richtlinie definiert, je nach Arbeitsumgebung in der sie verwendet werden, zwei Gruppen von Ausrüstung (I und II):

  • Gruppe Ibeinhaltet Ausrüstung, die zur Verwendung in untertägigen Bergwerken und/oder an der Oberfläche solcher Bergwerke gedacht ist;
  • Gruppe IIbeinhaltet Ausrüstung, die in Umgebungen, außer jener in Gruppe 1 beschriebenen, verwendet werden können.

In Gruppe II werden die Geräte, die unter die ATEX Richtlinie fallen in, in zwei Kategorien, abhängig von der Kombination von Explosionsrisiko-Zonen und Ausrüstungs-Gruppen, unterteilt

  • Kategorie 1beinhaltet Ausrüstung und Sicherheitssysteme die in Umgebungen in denen explosive Atmosphäre über längere Zeit oder oft (1.000 Stunden oder mehr/Jahr) gegeben ist, verwendet werden; dies stellt einen hohen Schutzgrad dar;
  • Kategorie 2beinhaltet Ausrüstung und Sicherheitssysteme die im Normalbetrieb in Umgebungen, in denen eine explosive Atmosphäre über kurze Zeit oder manchmal (10-1.000 Stunden/Jahr) gegeben ist, verwendet werden; dies stellt einen hohen Schutzgrad dar;
  • Kategorie 3beinhaltet Ausrüstung und Sicherheitssysteme die im Normalbetrieb in Umgebungen, in denen eine explosive Atmosphäre über kurze Zeit oder selten (weniger als 10 Stunden/Jahr) gegeben ist, verwendet werden; dies stellt einen normalen Schutzgrad dar;

Die Richtlinie definiert auch die Gruppe der Substanzen und klassifziert diese nach der möglichen Explosionsgefahr mit Luft (basierend auf der Gefährlichkeit der Substanzen). Die Größe der Gefahr hängt von der Entzündungstemperatur des Gases ab.

Die unten stehende Tabelle zeigt einige Beispiele an Gasen und der dazugehörigen Klassifizierung.

Ausrüstung welche mit IIB klassifiziert ist, eignet sich ebenfalls für Explosions-Gruppe IIA. Jene mit IIC eignen sich auch für Anwendungen, wo Explosionsgruppe IIA und IIB benötigt wird. Die unten stehende Tabelle zeigt die Temperaturklassen, die die maximale Oberflächentemperatur angeben (ermittelt an der Oberfläche des Gegenstandes, Kontaktfläche mit Luft), die zu vermeiden ist, um eine Entzündung zu verhindern.

ELESA+GANTER Produkte sind Komponenten, sind für eine sichere Handhabung von Maschinen und Sicherheitssystemen, die in Gruppe II inkludiert sind (alle Umgebungen außer Bergwerke), notwendig.

Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Kategorien:

'k’ Schutzgrad: Die meisten ELESA+GANTER Produkte, die als Zubehör zu hydraulischen Systemen angeführt werden, sind ebenfalls gemäß EN 13463-8 Standard (Schutz durch Flüssigkeitskapselung ‘k’) zertifziert: Der Schutz der Maschinen ist durch eine Flüssigkeit gewährleistet, die die Bildung von Funken und anderen Zündungsquellen verhindert.

Das folgende Beispiel zeigt eine ATEX Klassifizierung eines zertifizierten ELESA+GANTER Produktes, z.B. TN Verschlussschrauben, gemäß EN 13463-8 Standard, mit Angabe von 'k':

In einem industriellem Umfeld, in dem z.B. ATEX Gruppe II Produkte verwendet werden, liegt es in der Verantwortung des Anwenders die Zonen entsprechend der 'möglichen' Präsenz von Gasen, Dämpfen und explosivem Staub zu klassifizieren, die entsprechenden Arbeitsplätze und Arbeitsgänge zu definieren, in denen Explosionsgefahr gegeben ist oder möglich ist, gemäß seiner/ihrer Risikoeinschätzung.

Der Hersteller stellt alle notwendigen Informationen zu Gruppen und Kategorien des Produkts zur Verfügung, um es dem Anwender zu ermöglichen zu entscheiden in welcher Zone das ATEX Produkt sicher verwendet werden kann. Auch dann, wenn es für ihn/sie nicht möglich ist vorherzusehen, wo genau es eingesetzt werden wird.